
Eine noch weithin ungenutze Anwendungsmöglichkeit der Hypnose besteht darin, sie für Gerichtsverfahren unterschiedlichster Art zur "Wahrheitsfindung" einzusetzen, Beispiel:
Sie fahren mit Ihrem Auto ahnungslos auf einer Landstraße und werden plötzlich von einem überholenden Fahrer rücksichtslos geschnitten. Als Folge davon müssen Sie ausweichen und verursachen dabei einen Unfall mit hohem Sachschaden. Der wirkliche Verursacher fährt einfach weiter und so glaubt Ihnen nun kein Mensch, dass Sie von einem Unbekannten geschnitten wurden, denn dessen Fahrzeugtyp und Kennzeichen haben Sie sich natürlich nicht gemerkt.
Oder Sie wurden Zeuge einer Straftat, können aber nur mangelhafte Angaben machen, weil alles so schnell ging. Vielleicht sind Sie auch Opfer eines Diebstahls geworden und würden gerne genauere Angaben zum Gestohlenen machen, können sich aber einfach nicht mehr erinnern.
Der gegenwärtige Stand der Forschung geht davon aus, dass (psychisch gesunde) Menschen alles(!), was sie jemals wahrgenommen haben, dauerhaft ein Leben lang abspeichern.
Und so gibt es in Verbindung mit Strafverfahren, Zivilverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren usw. zahllose Einsatzmöglichkeiten für die Hypnose, denn mit Hypnose kann es möglich sein, Erinnerungen wieder zugänglich zu machen und Gedächtnislücken zu schließen. So manchem Verfahren könnte dadurch eine andere, "gerechtere" Richtung gegeben werden!
Allerdings handelt es sich hierbei um eine besonders anspruchsvolle Aufgabenstellung für einen Hypnotiseur, denn wenn dieser falsch vorgeht, können leicht auch "falsche Erinnerungen" provoziert und "wahrheitsgetreue" Erinnerungen dauerhaft zunichte gemacht werden ("false memory syndrome").
Maßgebliche psychologische Kenntnisse über Gedächtnisfunktionen und -forschung sowie ein großer Erfahrungsschatz sind in dem Zusammenhang beim Hypnotiseur unerlässlich.
In meinem Fall kommt hier noch ein abgeschlossenes Studium mit juristischem Schwerpunkt hinzu, so dass ich auch weiß, wie und in welchen Fällen seitens der Behörden und Gerichte Ergebnisse gewürdigt werden dürfen oder müssen.
Wenn sich z.B. ein Verfahren gegen Sie richtet und eine Hypnose Sie entlasten könnte, dann dürfen Behörden Sie dennoch nicht hypnotisieren (lassen), selbst wenn es Ihr ausdrücklicher Wunsch ist.
Es ist aber völlig legal, sich selbst "privat" einen Hypnotiseur zu suchen, der Ihnen hilft, sich an relevante Dinge zu erinnern, die dann für das Verfahren wichtig oder gar entscheidend werden können.
Für Fragen und natürlich auch Hypnosen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auch würde ich Ihnen dann in einem Gerichtsverfahren erforderlichenfalls etwa als "Sachverständiger Zeuge" zur Seite stehen.




